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Tarifbestimmungen für die Beförderung im Bürgerbus Kettwig
Für die Benutzung des Bürgerbusses in Kettwig gelten die nachfolgenden Tarifbestimmungen: |
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1. Fahrausweise Für jede Fahrt und für jeden zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein besonderer Fahrausweis ausgegeben. Fahrausweise des Bürgerbusses Kettwig sind nach der Entwertung für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten. |
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2. Preise
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3. Ermäßigter Fahrpreis Der ermäßigte Fahrpreis gilt für - Inhaber einer gültigen Zeitkarte des VRR (z.B. Ticket 1000/2000) - Kinder unter 14 Jahren |
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4. Unentgeltliche Beförderung / Mitnahme weiterer Personen Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des §59 (2), Ziffer 1, des Schwerbehindertengesetzes werden unentgeltlich befördert. Im Bürgerbus Kettwig gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen VRR-Tarifs über - die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Uniform und Zivil des Landes NRW oder des Bundesgrenzschutzes und - die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch die Inhaber des Ticket 2000 |
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5. Sonstige Bestimmungen Kinder unter 6 Jahren müssen stets begleitet sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein. Die Beförderung von Fahrrädern ist ausgeschlossen. |
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